Datenschutz

Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, ganz gleich ob Sie 300 Mitarbeiter haben oder Einzelkämpfer sind. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet den Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes  Sorge zu tragen.

Die Aufgaben des Datenschutzes sind umfangreich wie z. B. :

  • Verpflichtung der Mitarbeiter zum Datenschutz
  • Führen eines internen und externen Verfahrensverzeichnisses
  • Technische und organisatorische Maßnahmen, um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen

Außerdem müssen Sie mit allen Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen!

Die gesetzliche Pflicht einen Datenschutzbeauftragen zu bestimmen tritt ein, wenn Sie 10 Mitarbeiter beschäftigen, die automatisierte personenbezogene Daten verarbeiten (§ 4f Abs. 1 Satz 1 und 4 BDSG), oder wenn Sie 20 Personen oder mehr beschäftigen, die nicht automatisierte Daten verarbeiten (§ 4f Abs. 1 Satz 1, 3 BDSG). Die Gesetzgebung spricht hierbei bewusst von Personen und nicht von Beschäftigten, weil Teilzeitkräfte und Freiberufler ebenfalls voll berücksichtigt werden.

Aber auch, wenn Sie Geschäftsräume mit einer Videoaufzeichnung ausstatten, unterliegen Sie den Regelungen des Datenschutzes.

Ein Betrieb muss spätestens einen Monat nach Aufnahme seiner Tätigkeit einen Datenschutzbeauftragten bestellen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Geschieht dies nicht, oder tritt eine Verspätung ein, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG) und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 43 Abs. 3 BDSG).

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestimmen wollen, müssen Sie einige Punkte beachten, wie z. B. dass keine Führungskräfte als Datenschutzbeauftragten bestellt werden dürfen, damit keine Interessenkonflikte entstehen. Auch müssen Sie für den bestellten Mitarbeiter besondere Kündigungsschutzauflagen und Fortbildungskosten einplanen. Dies sind unter anderem gute Gründe, warum ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist. Er erspart Ihnen Zeit und Kosten.

Wir beraten Sie in Bezug auf gesetzliche Anforderungen und Maßnahmen und stehen Ihnen für alle Belange rund um Ihren Datenschutz zur Verfügung.  Auch können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.